Ratgeber
Handy auf Kreuzfahrt: Warum EU-Roaming auf See nicht schützt
Kostenloses EU-Roaming gilt nicht automatisch, sobald sich ein Smartphone auf See in ein satellitengestütztes Schiffsnetz einwählt. Das kann auch ohne bewusst aufgebautes Gespräch geschehen. Entscheidend ist deshalb nicht nur das Reiseziel, sondern das Netz, mit dem das Gerät tatsächlich verbunden ist.
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In diesem Artikel
Auf See kann das Smartphone selbstständig das Netz wechseln
In Küstennähe nutzt das Telefon häufig noch ein terrestrisches Mobilfunknetz. Außerhalb dessen Reichweite kann sich ein Gerät automatisch in ein Mobilfunknetz an Bord einbuchen. Diese Verbindung läuft über Satellit und fällt nicht unter die regulierten EU-Roamingbedingungen. Die Bundesnetzagentur warnt ausdrücklich vor Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen. Die Verbraucherzentrale weist ergänzend darauf hin, dass bereits Hintergrunddienste Daten übertragen können. Ein EU-Reiseziel auf der Route ist deshalb keine Garantie für EU-Konditionen während des Seetags.
Schiffsnetz, Bord-WLAN und Internetzugang sind nicht dasselbe
Das Mobilfunknetz eines Schiffes verhält sich aus Sicht des Telefons wie ein ausländisches Netz. AIDA nennt für sein maritimes Netz die Anzeigen MCP beziehungsweise 901 12. Telefonate, Nachrichten und unterstützte Datennutzung werden über den jeweiligen Mobilfunkanbieter abgerechnet; die Reederei verweist für konkrete Preise an den Anbieter des Gastes. Davon zu unterscheiden ist das WLAN des Schiffes. Bei Mein Schiff ermöglicht das kostenlose Bordnetz den Zugriff auf die Mein-Schiff-App und auf das Portal Meine Reisen, stellt für sich allein aber keinen freien Internetzugang bereit. Für den Zugang zum offenen Internet werden separate Tarife angeboten. Auch bei AIDA erfolgt die Internetnutzung über das Schiffs-WLAN und die dafür vorgesehenen Angebote.
Die Warn-SMS ist kein verlässliches Kostenbudget
Beim Einbuchen in ein maritimes Mobilfunknetz soll eine SMS über das Netz und die Kosten informieren. Die Verbraucherzentrale nennt zudem eine automatische Unterbrechung der mobilen Datennutzung bei 59,50 Euro oder einem anderen zuvor mit dem Anbieter vereinbarten Limit. Darauf sollten Reisende ihre Kostenkontrolle dennoch nicht allein stützen. Die Schutzfunktion betrifft mobile Daten, nicht zwangsläufig jede Form der Kommunikation, und der eigene Mobilfunktarif bleibt maßgeblich. Wer eine entsprechende SMS erhält, sollte die Verbindung prüfen, bevor er das Gerät weiter nutzt.
Eine feste Routine verhindert die meisten Überraschungen
Vor dem Ablegen sollten mobile Daten und Datenroaming ausgeschaltet werden. Wer automatische Netzwechsel vermeiden möchte, kann die Netzwahl auf manuell stellen. Anschließend lässt sich WLAN gezielt aktivieren, um die Bord-App oder einen bewusst gebuchten Internettarif zu nutzen. In einem Hafen kann das Smartphone wieder mit einem terrestrischen Mobilfunknetz verbunden werden. Dabei empfiehlt sich eine kurze Kontrolle des angezeigten Netzbetreibers, besonders unmittelbar nach dem Anlegen oder vor dem Auslaufen. So richtet sich die Nutzung nach dem tatsächlich verfügbaren Netz und nicht allein nach der Position des Schiffes.
Fazit
Auf Kreuzfahrtschiffen greifen die regulierten EU-Roaming-Konditionen nicht, da sich Mobilgeräte automatisch in satellitengestützte Bordnetze einwählen können. Dies betrifft alle Reisenden, da bereits Hintergrunddienste hohe Kosten verursachen können, weshalb eine manuelle Deaktivierung der mobilen Daten vor Reiseantritt dringend empfohlen wird.
Gut zu wissen
- Vor dem Ablegen mobile Daten und Datenroaming ausschalten.
- Nach einer Roaming-SMS den angezeigten Netzbetreiber kontrollieren.
- Ein kostenloses Bordnetz ist nicht automatisch ein kostenloser Internetzugang.
- Im Hafen erst nach Prüfung des Netzes wieder auf Mobilfunk umstellen.
Quellen & Einordnung
Redaktionelle Einordnung auf Basis der zum angegebenen Stand verfügbaren Reise- und Bestandsdaten. Maßgeblich sind der konkrete Reiseverlauf und die Bedingungen Ihrer Buchung.
- Bundesnetzagentur: Telefonieren und Surfen im Ausland: Roaming
Belegt: Die Behörde warnt vor möglichen Roamingkosten bei der Nutzung von Mobilfunknetzen auf Schiffen und in Flugzeugen.; Die EU-Roamingregeln beziehen sich auf terrestrische öffentliche Mobilfunknetze.
- Verbraucherzentrale: Telefonieren und surfen auf Schiffen
Veröffentlicht: 08. Dezember 2023
Belegt: Satellitengestützte Schiffsnetze sind nicht von den EU-Roamingregeln erfasst.; Smartphones können sich automatisch in ein Schiffsnetz einwählen und über Hintergrunddienste Daten übertragen.; Beim Einbuchen soll eine SMS über das Netz und die Kosten informieren.; Für mobile Daten wird eine Kostenunterbrechung bei 59,50 Euro oder einem individuell vereinbarten Limit beschrieben.; Empfohlen werden das Ausschalten des Datenroamings und gegebenenfalls die manuelle Netzwahl.; Bord-WLAN und maritime Mobilfunknetze sind voneinander zu unterscheiden.
- AIDA Cruises: Internet und WLAN – Häufige Fragen & Antworten
Belegt: Auf See kann das maritime Mobilfunknetz mit der Anzeige MCP oder 901 12 erscheinen.; Die Abrechnung der Mobilfunknutzung erfolgt über den eigenen Mobilfunkanbieter.; Internetzugang und AIDA-App werden über das WLAN des Schiffes genutzt.; Die Verfügbarkeit der Internetverbindung kann von Position und technischen Bedingungen abhängen.
- TUI Cruises: Internet an Bord der Mein Schiff Flotte
Belegt: Das kostenlose Mein-Schiff-Bordnetz erlaubt den Zugriff auf App und Meine Reisen, ist aber kein freier Internetzugang.; Separate Internettarife können über das Bordportal gebucht und verwaltet werden.
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